Islamischen Rechtsgelehrten (Muftis) werden Fragen zur Glaubenspraxis vorgelegt.
In einem Fall zum Umgang mit Dhimmis (Schutzbefohlenen) kam die Frage auf: ”Wo soll eine Nichtmuslimin beerdigt werden, in deren Leib sich ein muslimisches Kind befindet?”
Antwort: Unter den Rechtsschulen gab es verschiedene Ansichten: a) auf einem christlichen Friedhof, b) zwischen einem islamischen und christlichen Friedhof – wobei das Kind zum islamischen Friedhof hin liegt, c) nicht auf einem islamischen Friedhof (wegen Verwendung eines Sargs).
Quelle: Ahkamu ahli’dh-dhimma, Bd. 1, S. 245
FRAGE: „DARF MAN GRÄBER MIT BLUMEN SCHMÜCKEN?“
Antwort: „Das Aufstellen von Blumen auf Gräbern der Märtyrer oder anderer Toten und das Einrichten der Gräber für bekannte oder unbekannte Soldaten sind Häresien (Abweichungen), die von Muslimen ins Leben gerufen wurden, die enge Beziehungen zu den Ländern der Ungläubigen haben. Diese [fehlgeleiteten Muslime] befürworten, was die Gottlosen mit ihren Toten tun. Dies ist rechtlich verboten, weil es als Nachahmung der Ungläubigen gilt. Allahs Prophet hat davor gewarnt: ‚Ich bin mit dem Schwert gesandt, so dass einzig Allah ohne Gefährten angebetet wird‘ … ‚Elend und Erniedrigung sind das Schicksal derjenigen, die meinen Befehlen widersprechen‘, ‚Wer ein Volk nachahmt, wird zum Angehörigen dieses Volkes‘ … Dies wurde von Ahmad [u.a.] überliefert…“ (Quelle: www.al-eman.com/Ask/)
Rechtsgutachten-Nr: 13451/4023 vom 31.05.2004
Vom Stammrechtsgutachtergremium für wissenschaftliche Forschung und Rechtsgutachten unter der Leitung des ehemaligen, offiziellen Rechtsgutachters Saudi-Arabiens, Abdul Aziz Ibn Baz (Institut für Islamfragen, dh, 15.06.2009)
FATWA ZU AN AIDS VERSTORBENEN MUSLIMEN
Scheich Ahmad Abu Youssef ließ laut „alarabiya.net“ verlauten, dass jeder, der aufgrund seiner AIDS-Erkrankung stirbt, ein Märtyrer des Islam sei. Er soll sich in seinem Rechtsgutachten auf die Lehre des Propheten des Islam, Muhammad, berufen, die besagt: „Jeder, der an einer inneren Krankheit stirbt, ist ein Märtyrer.“ Dabei unterstrich Youssef, dass 90% der (muslimischen) AIDS-Patienten vor ihrem Tod Buße vor Allah getan hätten.
Der Dozent für Gesundheit an der Al-Azhar Universität in Ägypten, Dr. Ahmad Raja‘i, soll sich so geäußert haben, dass die arabischen Länder die niedrigste Quote an AIDS-Erkrankten weltweit hätten. Die arabischen Länder ständen allerdings weltweit an zweiter Stelle in Bezug auf die Ausbreitung der AIDS-Infektion.
Quelle: www.alarabiya.net
Von Scheich Ahmad Abu Youssef, dem Vorsitzenden der Hauptverwaltung der „Religiösen Zurechtweisung“ im ägyptischen Religionsministerium (Institut für Islamfragen, dh, 18.12.2007)
Kommentar: Nach dem Zeugnis zahlreicher überlieferter Aussprüche hat der Prophet des Islam, Muhammad, bestimmte Gruppen von Menschen benannt, die nach islamischer Auffassung als Märtyrer sterben. Dazu gehörten z. B. diejenigen, die von einer Mauer erschlagen werden, die an Cholera sterben, die im Wasser untergehen, die verbrannt werden oder die drei Kinder im Krieg verlieren.
Besondere Ehre soll dem im Wasser Untergegangenen zuteil werden. Während Engel die Seelen der Verstorbenen versammeln, versammelt Allah selbst die Seelen der Ertrunkenen.
FATWA ÜBER DAS VERBOT VON BLUMEN IM KRANKENHAUS.
Antwort: Nach Ansicht des Gremiums liegt der Grund für das Verbot darin begründet, dass dieser Brauch des Blumenverschenkens nicht aus den Lehren des Islam zu begründen sei und außerdem aus „gottlosen“ Ländern stamme. Muslime sollten auf keinen Fall „Gottlose“ und deren Bräuche nachahmen. Blumen würden im Übrigen nicht zur Genesung beitragen, sondern lediglich das Beten.
Diese Fatwa soll erlassen worden sein, nachdem der saudische staatliche Rechtsgutachter Muhammad Ibn Abdul-Rahman al-Omar Aktionen gegen diesen Brauch verlangt habe.
(Institut für Islamfragen, dh, 06.03.2006)