Homosexualität im Islam

Die islamische Theologie lehnt Homosexualität überwiegend als schwere Sünde ab. Sie wird wie Alkoholismus, Ehebruch oder Apostasie als gesellschaftszersetzend und widernatürlich betrachtet.

 

Der Koran bezieht sich nur in wenigen und exegetisch meist mehrdeutigen Texten auf das Thema der Homosexualität (am deutlichsten wohl in der Erzählung von Lot, z. B. Sure 11,74ff.). Der Koran benennt jedoch kein Strafmaß für den Homosexuellen. Nach Meinung einiger Rechtsgelehrter sollte die Strafe für Homosexuelle der des Ehebrechers entsprechen, also Todesstrafe im Falle, dass der Homosexuelle verheiratet war und 100 Peitschenhiebe im Falle, dass der Homosexuelle ledig war. Nur in den allerseltensten Fällen dürften solche Fälle jedoch vor Gericht verhandelt werden.

 

  … sind Männer häufig mit Männern tiefergehend vertraut als mit Frauen …

 

Aufgrund der Geschlechtertrennung, die eine nicht überschreitbare Linie zwischen nichtverwandten Frauen und Männern zieht und aufgrund des großen Vertrauensverhältnisses zwischen Mutter und Sohn, das oft nicht im selben Maß zwischen Ehefrau und Ehemann besteht, sind Männer häufig mit Männern tiefergehend vertraut als mit Frauen, die sie entweder versorgen (Mutter, Schwester) oder ihre Sexualpartnerin (Ehefrau) sind. Ein neutraler Bereich der unverbindlichen Begegnung, Freundschaft oder Kameradschaft in Vereinen, Moscheen usw. existiert nicht. Nahezu alle Formen des wechselseitigen Austauschs in Café und Moschee, der Freizeitgestaltung beim Sport oder des informellen Zusammenseins am Arbeitsplatz vollziehen sich nach diesen Maßstäben unter Männern, aber niemals zwischen nichtverwandten Männern und Frauen. In einigen islamischen Ländern sind die Hürden für die Eheschließung zudem so hoch (Erwerb einer Wohnung, hohe Morgengaben, wenige gute bezahlte Ausbildungs- und Arbeitsplätze), dass die zeitweise Praktizierung der Homosexualität als eine Art Ersatz betrachtet werden muss, die zumindest bei Männern in einigen Ländern keine seltene Ausnahmeerscheinung darstell en soll. Es gibt dabei in der Gesellschaft weniger abfällige Urteile über den »aktiven« Part eines homosexuellen Paares als vielmehr über den »passiven« Part, der mit der weiblichen Rolle besetzt ist. Wenn Homosexualität verurteilt wird, dann auch mit der Begründung, dass sie nicht der Fortpflanzung im legitimen, von Gott vorgegebenen Rahmen dient, da dies eine der wesentlichen Begründungen für die Ehe ist.

(Quelle: www.islaminstitut.de)

 

Orientierung 2002-05; 15.02.2000…

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